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Neuer Vorsitz im Verwaltungsrat der GGL: Vorbereitungen auf die Evaluierung des GlüStV 2021 laufen an

Geschrieben von Logan Schulz · 18.8.2026

Neuer Vorsitz im Verwaltungsrat der GGL: Vorbereitungen auf die Evaluierung des GlüStV 2021 laufen an

Bild zur Ernennung des neuen Vorsitzenden der GGL und regulatorischen Entwicklungen in Deutschland

Am 1. Juli 2026 übernahm Christian Hochgrebe turnusgemäß den Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und die Behörde richtet ihren Fokus auf die anstehende gesetzliche Evaluierung des GlüStV 2021. Diese erste umfassende Überprüfung seit Inkrafttreten des Staatsvertrags untersucht Werbebeschränkungen, Einzahlungslimits, Verbraucherschutz sowie Maßnahmen zum verantwortungsvollen Spielen, während zentrale Vorgaben wie das 1-Euro-Einsatzlimit bei Online-Slots unverändert bleiben sollen.

Das Rotationsprinzip und die aktuelle Führungsstruktur

Die GGL setzt seit ihrer Gründung auf ein jährliches Rotationssystem für den Verwaltungsratsvorsitz, das eine gleichmäßige Beteiligung der Bundesländer sicherstellt. Christian Hochgrebe, der zuvor bereits in leitenden Positionen innerhalb der Behörde tätig war, trat damit die Nachfolge des vorherigen Vorsitzenden an und übernimmt nun die Koordination der administrativen Entscheidungen. Beobachter der Glücksspielregulierung verweisen darauf, dass dieses System Kontinuität bei gleichzeitigem Wechsel der Perspektiven gewährleistet und die Zusammenarbeit zwischen den Ländern stärkt.

Schwerpunkte der bevorstehenden Evaluierung

Die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung des GlüStV 2021 beginnt in den kommenden Monaten und erstreckt sich über Werbebeschränkungen, Einzahlungslimits, Verbraucherschutzmechanismen sowie Programme zur Spielsuchtprävention. Daten aus der bisherigen Anwendung des Vertrags zeigen, dass die Behörde bereits umfangreiche Erfahrungen mit der Umsetzung gesammelt hat und diese Erkenntnisse nun systematisch auswertet. Kernvorgaben wie das Einsatzlimit von 1 Euro pro Spin bei Online-Slots bleiben laut Ankündigungen der GGL jedoch bestehen und werden nicht Gegenstand grundlegender Änderungen.

Bild zur Evaluierung des GlüStV 2021 und regulatorischen Maßnahmen in Deutschland

Parallel dazu treibt die GGL die Durchsetzung gegen illegale Anbieter weiter voran. Statistiken der Behörde belegen, dass die Zahl der gemeldeten Verstöße seit 2021 kontinuierlich zurückgegangen ist, während gleichzeitig Anstrengungen unternommen werden, die Attraktivität des regulierten Marktes zu erhöhen. Im August 2026 laufen bereits erste vorbereitende Workshops mit Vertretern der Länder und Experten aus dem Verbraucherschutz, um die Bewertungskriterien für die Evaluierung festzulegen.

Durchsetzung gegen illegale Angebote und Wettbewerbsfähigkeit

Die Behörde konzentriert sich weiterhin auf Maßnahmen gegen nicht lizenzierte Plattformen, die außerhalb des GlüStV operieren. Berichte der GGL weisen darauf hin, dass koordinierte Sperrverfahren und internationale Kooperationen zu einer spürbaren Reduzierung illegaler Angebote geführt haben. Gleichzeitig arbeiten die Verantwortlichen daran, die Rahmenbedingungen für lizenzierte Anbieter so auszugestalten, dass diese im Wettbewerb mit unregulierten Märkten bestehen können, ohne die Schutzziele des Vertrags zu gefährden.

Die Vorbereitung auf die Evaluierung umfasst auch den Austausch mit Stakeholdern aus der Industrie, Verbraucherschutzorganisationen und Wissenschaft. Eine offizielle Pressemitteilung der GGL erläutert die genauen Termine und Beteiligungsverfahren für die kommenden Monate und verweist auf die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen. Experten, die den Prozess begleiten, betonen die Bedeutung einer datenbasierten Bewertung, um fundierte Anpassungen vornehmen zu können.

Ausblick auf die nächsten Schritte

Bis Ende 2026 sollen erste Ergebnisse der Evaluierung vorliegen und in einen Bericht einfließen, der den Ländern als Grundlage für mögliche Nachjustierungen dient. Die GGL hat bereits angekündigt, dass neben den genannten Schwerpunkten auch die Effektivität der aktuellen Lizenzvergabe und die digitale Aufsicht untersucht werden. Behördenintern laufen derzeit Schulungen und interne Audits, um die administrativen Abläufe auf die anstehende Prüfung vorzubereiten.

Fazit

Die Ernennung Christian Hochgrebes zum neuen Verwaltungsratsvorsitzenden markiert einen planmäßigen Übergang innerhalb der GGL und fällt mit der Vorbereitung auf die erste umfassende Evaluierung des GlüStV 2021 zusammen. Die Behörde setzt ihre Arbeit an der Durchsetzung gegen illegale Anbieter fort und prüft gleichzeitig Wege zur Stärkung des regulierten Marktes. Alle beteiligten Akteure beobachten nun die kommenden Monate, in denen die gesetzlich vorgeschriebene Bewertung konkrete Ergebnisse liefern wird.